VibrationenMit Metabo haben Sie alles Fest im Griff!Die neue EU Richtlinie 2002/44/EC vom 6. Juli 2002 wird in Kürze europaweit zum geltenden Gesetz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dass die verwendeten Elektrogeräte den vorgeschriebenen Vibrationsrichtlinien entsprechen. Folgende Arbeitgeber sind von der Richtlinie betroffen:Natürlich gilt das neue Anti-Vibrations-Gesetz nur für Arbeitgeber, deren Angestellte regelmäßig mit vibrierenden Geräten arbeiten müssen. Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass beim Arbeiten mit vibrierenden Geräten keine späteren Folgeschäden entstehen.
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